ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Albergo GmbH

 § 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartements, Ferienhäusern etc. zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Albergo GmbH.

Weiterhin finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Albergo GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Albergo GmbH.

Die Geschäftsbedingungen gelten ebenso für Verträge über die Vermittlung und Durchführung von Pauschalarrangements, Gesundheitsanwendungen, Führungen, Events und anderen Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Albergo GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 § 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung

Vertragspartner sind die Albergo GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Albergo GmbH zustande. Im Falle einer Buchung des Kunden über das Online-Formular oder per E-Mail wird der Zugang der Buchung unverzüglich durch die Albergo GmbH per E-Mail bestätigt. Die Albergo GmbH bestätigt den Vertrag gegenüber dem Kunden spätestens innerhalb von zwei Werktagen. Mit der Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen.

Bei Buchungen mit mehreren Teilnehmern kann eine gesamtschuldnerische Haftungsübernahme der Teilnehmer vereinbart werden.

 § 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Albergo GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Albergo GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Albergo GmbH zu zahlen.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel der Kurbeitrag.

Rechnungen der Albergo GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Albergo GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Albergo GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Albergo GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Albergo GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder in anderen begründeten Fällen, bspw. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Die Albergo GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.

 § 4 Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Albergo GmbH

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Albergo GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die Albergo GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen i. S. d. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, d.h. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Sofern zwischen der Albergo GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Albergo GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Albergo GmbH ausübt.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Albergo GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Albergo GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Albergo GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume, aus anderweitiger Buchung der Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet oder die Leistungen nicht anderweitig wahrgenommen, so kann die Albergo GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 bis 7 pauschalieren.

 Für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartements, Ferienhäusern etc. zur Beherbergung ist der Kunde in einem Fall des § 4 Abs. 4 verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen ist der Kunde in einem Fall des § 4 Abs. 4 verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin ist die Albergo GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Albergo GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist hierdurch berücksichtigt.

Für Verträge über die Vermittlung und Durchführung von Pauschalarrangements, Gesundheitsanwendungen, Führungen, Events und anderen Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Albergo GmbH ist der Kunde in einem Fall des § 4 Abs. 4 verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die in § 4 Abs. 5 bis 7 genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe bestehen, weil der Albergo GmbH höhere ersparte Aufwendungen und / oder anderweitiger Erwerb anzurechnen sind.

 § 5 Rücktritt der Albergo GmbH

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Albergo GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Albergo GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine gemäß § 3 Abs. 5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Albergo GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Albergo GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Albergo GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere von der Albergo GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

der Kunde in erheblicher Weise schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und sein Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt.

Der berechtigte Rücktritt der Albergo GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 § 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rücknahme

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Albergo GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Albergo GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Albergo GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Jede Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den unter § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Albergo GmbH. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.

 § 7 Haftung der Albergo GmbH

Die Albergo GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Albergo GmbH bzw. auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten der Albergo GmbH beruhen. Als wesentliche Pflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Einer Pflichtverletzung der Albergo GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Albergo GmbH auftreten, wird die Albergo GmbH nach Kenntnis oder auf Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet die Albergo GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, setzt die Haftung eine gesonderte Vereinbarung mit der Albergo GmbH voraus.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz der Albergo GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Albergo GmbH abgestellter Fahrtzeuge und Transportmittel sowie deren Inhalte haftet die Albergo GmbH nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Albergo GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Die Albergo GmbH haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen.

 § 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Albergo GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz der Albergo GmbH als Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.