Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von Schlüssel Beckenried AG (nachfolgend: Schlüssel
Beckenried AG), rechtmässigen Betreiberin eines GURADO Gutschein-Systems.
1. Allgemeines
Alle
Lieferungen und Leistungen von Schlüssel Beckenried AG und die damit
verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste unterliegen diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Schlüssel
Beckenried AG sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
2. Gutscheine
Bei
Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Schlüssel Beckenried AG mit
einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde
den Gutschein selbst ausdrucken Schlüssel Beckenried AG kann, sind mehrere
Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der
erste mit einem GURADO Gutschein System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden
Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von Schlüssel
Beckenried AG abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code
auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder
Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens von Schlüssel Beckenried AG, falls
jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst
wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein
sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine
strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Da ein
Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht
keine Pflicht und Möglichkeit seitens von Schlüssel Beckenried AG, das
Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich
überprüft, ob die entsprechende GURADO-Gutscheinnummer wirklich vom System
freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Die
GURADO-Gutscheine sind gemäss Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein
gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die Schlüssel Beckenried AG nicht mehr
verpflichtet, diesen anzunehmen. Auch können Gutscheine nicht gegen
Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr
als die konsumierte Leistung, so ist bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo
bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem
solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen
Gutschein-Betrages. Schlüssel Beckenried AG ist nicht verpflichtet, nicht
bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen
Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb
erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation
erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit
Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene
Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den
Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte Schlüssel Beckenried AG
aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die
GURADO-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb
nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf Schlüssel
Beckenried AG als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen
werden.
3. Lieferung
Schlüssel
Beckenried AG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten
pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so
hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die
Abnahme des Kaufgegenstandes (hier GURADO-Gutscheine) nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach
Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom
Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen
können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für
Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen
mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf
Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und
Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware (hier GURADO-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben
worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann,
wenn Schlüssel Beckenried AG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen
wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des
Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum
Eintreffen der Ware bei Schlüssel Beckenried AG.
4. Bezahlung
Bei
Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten
Kreditkarte belastet. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder
gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht
Bei
Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein
Widerrufsrecht.
6. Mängel
Beanstandungen
wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind,
soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich,
spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der
Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird
Schlüssel Beckenried AG die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen
unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie
zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des
Umtausches eines GURADO-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so
steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
7. Kundendaten
Schlüssel
Beckenried AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht
im Umgang mit sensiblen Kundendaten.
8. Abschliessende Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
(AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Luzern, Schweiz.