Max Munich Bowling
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Im Vordergrund steht beim Bowling nicht nur Spaß am Spiel, sondern auch respektvoller, höflicher und toleranter Umgang miteinander. Dies dürfen Sie von uns erwarten, aber auch wir von unseren Gästen.
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Da die Bahnen geölt sind, ist das Betreten der Bahnen, nach der Foullinie, nur unserem Personal gestattet. UNFALLGEFAHR! Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen beim Bowling und in den Räumlichkeiten seitens des Inhabers der Bowlinganlage wird ausgeschlossen.
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Es darf nur in Bowlingschuhen gespielt werden. Aufgrund des Materials darf das Haus mit diesen nicht verlassen werden.
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Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn/en ist nicht gegeben. Die Vergabe der reservierten Bahnen übernimmt die Geschäftsführung vor Ort.
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Bitte nicht in den Ballrücklauf greifen oder gar den Kopf hineinstecken, da Verletzungsgefahr besteht. Des Weiteren sollten keine Gegenstände darauf abgelegt werden. Auf dem Kugelrücklauf dürfen nicht mehr als 10 Bowlingbälle pro Doppelbahn liegen, bitte nicht mit mehr Bällen spielen, UNFALLGEFAHR!
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Die Kinderbanden (Bumper) stehen ausschließlich Kindern bis 12 Jahre oder Spielern mit leichten Bällen (bis zu 9 lbs) zur Verfügung.
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Die 6 Pfund Kugeln dürfen ausschließlich von Kindern bis 6 Jahre gespielt werden.
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Die Abrechnung zum Ligatarif oder sonstiger Vergünstigungen kann nur nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Berechtigung erfolgen.
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Sollte einmal etwas zu Bruch gehen oder verschüttet werden (Speisen oder Getränke), bitten wir Sie, dies unverzüglich einem unserer Mitarbeiter mitzuteilen, damit wir uns darum kümmern können. Während der Reinigung bitten wir den Spielbetrieb kurz einzustellen.
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Eine reservierte Bahn die nicht pünktlich belegt ist, wird vom Counter in der Regel nach spätestens 5 Minuten freigegeben. Sollte sich eine Verspätung abzeichnen, reicht ein kurzer Anruf, damit die Reservierung weiterhin bestehen bleibt. Eine Verlängerung oder Verschiebung bei anschließender Belegung ist nicht möglich.
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Reservierte Bahnen, die nicht in Anspruch oder verspätet genommen werden, werden zu 100 % berechnet. Wir bitten Stornierungen rechtzeitig telefonisch mitzuteilen.
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Bei Stornierungen von größeren Gruppen- bzw. Firmenfeiern behält sich die Geschäftsleitung vor, folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen: Stornierung vor 15 Tagen: 0 %, Stornierung erfolgt 14 Tage vorher: 50 %, Stornierung erfolgt 48 Std. vorher: 75 % Für Einzelfälle bitten wir mit der Geschäftsführung Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
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Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe ist komplett am Counter zu entrichten. Speisen und Getränke sind separat beim Servicepersonal zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen können wir keine 200 & 500 Euro-Scheine annehmen. Ausnahmen können gewährt werden, wenn eine Ausweis- und Geldscheinkopie sowie eine Übernahme der Haftung für die Echtheit des Scheines vorliegt.
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Bei einer Reservierung ab 2 Bahnen ist eine schriftliche Bestätigung (Fax oder Email) erforderlich. Liegt 2 Tage nach Vorreservierung keine Bestätigung vor, besteht kein Anspruch mehr auf die Bahnen.
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Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden anteilig berechnet. Der Computer rechnet minutengenau (1/60 oder Frame) ab. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf Zeit. Wenn der Kunde vor Spielbeginn anmeldet, dass er auf Spiele abgerechnet werden möchte (nur täglich bis 16:00 Uhr möglich) kann der Mitarbeiter dies vorbehaltlich dessen gewähren, dass mind. 5 beendete Bowlingspiele /Bahn/Std. gespielt werden.
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Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises. Die Geschäftsleitung (Counter) kann jedoch in der Regel einen Nachlass gewähren.
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Auf Garderobe und mitgebrachte Gegenstände ist selbst zu achten. Wir übernehmen keine Haftung.
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Wir bitten, unsere Sanitäranlagen sauber zu hinterlassen. Sollten die Anlagen nicht in Ordnung sein, bitten wir dies unserem Counterpersonal mitzuteilen, damit sich dieser darum kümmern kann.
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Den Aufforderungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht besteht für die anwesenden Eltern oder Begleitpersonen.
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Sobald alle Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr geworfen werden, da dies zu Beschädigungen der Maschine führen kann. Bei Beschädigungen besteht Haftungspflicht.
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Bowlingbälle, die ein Spieler mitbringt, benutzt er auf eigenes Risiko. Eine Haftung der Bowlinganlage für Schäden ist ausgeschlossen.
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Das Mitbringen von Speisen und Getränke jeglicher Art ist nicht gestattet. Für Kindergeburtstage können, nach vorheriger Anmeldung, Torten & Kuchen (keine Chips, Popcorn o. ä.) mitgebracht werden.
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23. Sichtlich angetrunken Gästen kann zur eigenen Sicherheit das Bowlingspielen verwehrt werden.
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Bei U30 Bowling müssen mind. 50 % der Spieler unter 30 Jahren sein.
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Gutscheine können nicht in Bargeld eingelöst werden. Es gilt immer nur 1 Gutschein pro Bahn und Person. Gutscheine sind nicht kombinierbar. Ausgenommen hiervon sind Geschenkgutscheine.
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Gerichtsstand ist der Ort der Bowlinganlage.
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Wenn durch Verordnungen das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen oder anderen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung von Epidemie- oder Pandemieausbrüchen verpflichtend ist, dann müssen Gäste diese beim Betreten und beim Aufenthalt im Bowlingcenter tragen. Es gelten die in den jeweiligen Verordnungen enthaltenen Bestimmungen.
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Bis auf weiteres darf der Zutritt Gästen mit respiratorischen Symptomen (Atemnot) sowie mit Erkältungs- oder Grippesymptomen und Gästen, die nachweislich Kontakt zu einem Covid-19-Fall in den letzten 14 Tagen hatten, nicht gestattet werden. Bitte bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich krank fühlen. Unser Personal ist berechtigt den Zutritt zum Bowlingcenter im Zweifelsfall zu verweigern.
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Beim Betreten und Verlassen des Bowlingcenters muss sich jeder Gast die Hände desinfizieren. Es gelten die Regeln der allgemeinen Handhygiene. Bitte achten Sie auch auf die Husten- und Niesetikette.
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Unsere Bowlingkugeln werden jeden Tag desinfiziert. Die Max Munich Bowling stellt darüber hinaus Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit Gäste zusätzlich selbst die Kugeln desinfizieren können.
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Jede Bahn, bzw. die Tische, Sitze und Verkehrsflächen an den jeweiligen Bahnen werden nach jeder Benutzung gesäubert und falls nötig desinfiziert. Dafür wird die Bahn für den benötigten Zeitraum gesperrt und kann nicht vergeben oder reserviert werden.
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Sollten wir aufgrund von Verordnungen verpflichtet sein, die Kontaktdaten unserer Gäste zur Bekämpfung von Epidemie- oder Pandemieausbrüchen zu erfassen, ist jeder Gast bzw. eine Person jedes Hausstandes verpflichtet die jeweiligen Kontaktdaten wahrheitsgemäß anzugeben. Gästen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder nachkommen wollen, wird der Zutritt und der Aufenthalt in unserem Bowlingcenter untersagt.
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Jeder Gast ist verpflichtet sich in Fällen von Epidemie- oder Pandemieausbrüchen kooperativ zu verhalten und den Anweisungen des Personals und den Aushängen Folge zu leisten. Bitte denken Sie an Ihre und die Gesundheit von Anderen.
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Jeder Gast erklärt sich, mit Betreten des Hauses, Bestätigung bei der Eingabekonsole oder mit der Bezahlung des Spielpreises, der Getränke oder Speisen, mit den AGB’s einverstanden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die AGB’s haftet der Verursacher.
„Viel Spaß und gut Holz“ beim Bowling !