Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels
in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die
hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons
„ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses
nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zu erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer
3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem
Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN
/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder
ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann
das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder
ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt
entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Auf-enthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel
diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 15:00
Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche
Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auf-treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern
der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro
oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht,
bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das
Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist
ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber
auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter
Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU
haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand: Oktober 2022