WIDERRUFSBELEHRUNG
KEIN WIDERRUFSRECHT BEI KOCHKURSEN!
Bei der Buchung eines Kochkurses handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.