Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstalter (AGB) Mitmachkrimidinner.de
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder
über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages auf
der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Veranstalters zustande. Sie bedarf
keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich erfolgen.
3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht
aus dem Angebot anders bekannt, - durch persönliche Kenntnisnahme des
vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. - nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige
Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
4. Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung
sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang sind
nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter setzt seine
Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
4. Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine
Mindestteilnehmer-zahl zur Bedingung zu machen.
3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen sowie
Zahlungsweise
1. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisausschreibung und
enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
2. Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten
Leistungen. Weitere Leistungen (z. B. Beförderungskosten, Parkgebühren,
Übernachtungskosten, etc…) sind zusätzlich zu zahlen.
3. In vereinbarten Fällen erfolgt die Zahlung des Preises nach erbrachter
Leistung gegen Rechnung durch unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb
von 7 Tagen, ansonsten ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in
bar fällig und hat an den/die Moderationsleiter/in zu erfolgen.
5. Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot,
Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) kann eine aufwandsabhängige
Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des
Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
6. Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann ein zu
vereinbarendes Entgelt berechnet werden.
4. Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen / Umbuchungen
/Rücktritt durch den Kunden
1. Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Der
Rücktritt bzw. die Stornierung ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu
erklären.
2.
a) Tritt der Kunde von einem Gruppenvertrag zurück oder nimmt er einen
vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Veranstalter ein Aufwandsersatz zu,
der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird
- vom 60. – 15. Tag vor dem vereinbarten Termin 30 %
- vom 14. - 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
- vom 7. - 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 75 %
- danach 100 %
- bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Preises.
b) Für Eintrittskarten/ Tickets /Gutscheine von und für öffentliche
Veranstaltungen gelten abweichende Stornierungsregelungen:
- Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe bzw. Stornierung ausgeschlossen.
Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Veranstaltung oder
Terminverlegung seitens des Veranstalters möglich.
- Es erfolgt keine Rückerstattung in Form einer Barauszahlung oder
Rücküberweisung einer gebuchten Leistung.
- Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung eines Gutscheines zu einer
Veranstaltung, gilt der Gutschein als eingelöst, und somit wie ein Ticket.
Terminierte Gutscheine gelten gleich wie ein Ticket.
3. Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 15 Minuten besteht
grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der
vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist
der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
5. Stornierung/Rücktritt Seites des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig
oder teilweise zurück zu treten:
1. - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmer - bei Einwirkung höherer
Gewalt - bei akuter Erkrankung des Moderationsleiters ohne Ersatzmöglichkeit. In
diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
2.
- wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
- wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
- wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer
Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind. In diesen
Fällen bleibt der Anspruch seitens des Veranstalters auf den vereinbarten Preis
grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen
anzurechnen.
6. Haftung
1. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige
Auswahl der Moderationsleiter/innen, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen
anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen,
gastronomische Betriebe, Hotels, Museen etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße
Vermittlung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere
verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen
unverzüglich anzuzeigen.
4. Eine Haftung bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7. Verjährung
1. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter verjähren grundsätzlich nach
vier Wochen beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist.
2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.
8. Datenschutz
1. Notwendige Kundendaten für die Auftragsbearbeitung und Abwicklung werden in
Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
2. Der Kunde wird zusätzlich in der nach diesen AGB zu lesenden
„Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO“ informiert, wie im Detail seine Daten
behandelt werden.
9. Gerichtsstand
1. Der Kunde kann Klagen gegen den Veranstalter nur an dessen allgemeinem
Gerichtsstand erheben, also Halle (Saale).
2. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen allgemeiner
Gerichtsstand maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person
des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen vom Veranstalter
maßgebend, also Halle (Saale).
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
Veranstalter: Kerstin Kiefel, Schülershof 9, 06108 Halle, Tel.: 0173-9802217
Stand: Januar 2024