ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
WICHTIGER HINWEIS!
Bei allen Veranstaltungen im Innenbereich der Kostbar-Event-Location GmbH gilt die 2G-Regel.
Wir sind dazu verpflichtet bei jedem Gast den entsprechenden Nachweis vor dem Betreten unser Location zu prüfen.
GUTSCHEINE UND TICKETS
Erworbene Tickets oder Gutscheine werden grundsätzlich nicht ausgezahlt.
Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, gelten die Tickets und Gutscheine für den angesetzten Ersatztermin.
Für erworbene Tickets können auch Gutscheine erstellt werden, allerdings nur, wenn die Veranstaltung ausfällt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das Angebot ist freibleibend. Die genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Auftragserteilung erfolgt die Rechnungsstellung der Anzahlung von 50% der Gesamtsumme, der Betrag ist sofort nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Eine Überweisungsbestätigung gilt als Zahlung. Die Restsumme wird sechs Wochen vor Veranstaltung in Rechnung gestellt. Eine Auftragserteilung unter sechs Wochen ist nur per Vorkasse möglich. Zahlungsziel sofort nach Rechnungserhalt, vor Veranstaltung. 50% der Gesamtsumme gelten als Anzahlung.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG/ STORNOREGELUNG
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten unter Einhaltung der untengenannten Stornogebühren:
Die Anzahlung ist eine wechselseitige Leistung zwischen der Kostbar-Event-Location GmbH und des Gastes und wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet. Eine Stornierung der Veranstaltung akzeptieren wir schriftlich bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer kurzfristigen Stornierung ab oder innerhalb von drei Monaten vor Veranstaltung werden bis zu einem Monat vor Veranstaltung 60% der Gesamtsumme und unter einem Monat 80% der Gesamtsumme fällig.
Der Kunde hat das Recht, Kostbar-Event-Location GmbH nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der geforderte pauschalisierte Schadensersatz. Kostbar-Eventlocation GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Kostbar-Event-Location GmbH ist berechtigt aus folgenden Gründen von dem Vertrag zurückzutreten:
- wenn die vereinbarte An- und Restzahlung nicht fristgerecht entrichtet werden
- wenn durch die beabsichtigte Veranstaltung oder die ihr dienenden Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Unternehmens zu befürchten ist
- wenn die Kostbar-Event-Location GmbH die betreffende Location unvorhergesehen wichtigen Gründen für eine im überwiegenden öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung dringend benötigt
- wenn der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen nicht erbracht wird.
Der Rücktritt ist dem Veranstalter bzw. dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Macht der Vermieter, Firma Kostbar-Event-Location GmbH, von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Veranstalter bzw. dem Mieter keine Schadenersatzansprüche zu.
Sollte vom Veranstalter bzw. dem Mieter der Rücktritt verschuldet sein, gelten die Schadensansprüche wie bei den Stornoregelungen.
Speisen für Allergiker werden unter Berücksichtigung eines Zuschlags auf Wunsch produziert bzw. abgeändert. Die Kostbar-Event-Location GmbH übernimmt keine Garantie für die 100%ige Allergenfreiheit dieser Speisen, da nicht auszuschließen ist, dass in einem bestimmten Küchenbereich auch andere Lebensmittel hergestellt worden, bzw. Ware eines Lieferanten allergene Zusatzstoffe enthält.
BEANSTANDUNGEN
Sollte eine Reklamation begründet sein, so ist diese unverzüglich zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungsmöglichkeit haben. Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt werden nicht erstattet.
Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.
PERSONAL
Ein Arbeitstag beinhaltet 8 Stunden Arbeitszeit, sowie 2 x 1/2 Stunde Pause.
Nach 9 Stunden Gesamtzeit werden:
Überstunden der Mitarbeiter mit 25% Zuschlag berechnet
Nachtarbeiten von 22.00 – 24.00 Uhr mit 25% Zuschlag berechnet
Nachtarbeiten von 00.00 – 04.00 Uhr mit 40% Zuschlag berechnet
Sonn- und Feiertagsarbeiten der Mitarbeiter mit 100% Zuschlag berechnet.
Die maximale Gesamt-Arbeitszeit (exkl. Pausen) beträgt laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Stunden pro Tag. Die minimale Einsatzdauer liegt bei 4 Stunden. Es kann an einigen Tagen notwendig sein einen Schichtwechsel vorzunehmen, um die Gesamtdauer nicht zu überschreiten.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
Die angebotenen Preise und Mengen, sind für die von Ihnen angegebenen Personen kalkuliert. Personen- und Mengenminderungen von mehr als 10% erfordern eine neue Kalkulation und führen somit zu Preisveränderungen. Der Auftraggeber muss spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer die genaue Personenzahl durchgeben, ansonsten gilt die im Auftrag erteilte Personenzahl.
Bitte überprüfen Sie bei Angebotserstellung die Rechnungsadresse. Sollten wir auf Grund einer falschen oder unvollständigen Rechnungsadresse eine neue Rechnung erstellen müssen, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €.
Annahme und Bestätigung der zustande kommenden Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Rücktritt und Stornierungen schriftlich vereinbarter Aufträge sind kostenpflichtig.
Mit Ihrer Bestellung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
PREISERHÖHUNG
Wir behalten uns vor, unsere Preise eventuell den Gegebenheiten am Markt für das kommende Jahr anzugleichen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Nicht bekannte oder offene Positionen vor Veranstaltung werden nach der Veranstaltung als Abschlussrechnung fakturiert. Rechnungsadresse und relevante Inhalte wie ggf. Lieferantennummer werden mit Auftragserteilung durch den Kunden geliefert. Leistungen, die nicht in diesem Angebot/Auftragsbestätigung aufgelistet sind, werden gesondert berechnet. Bruch, Schwund und Schäden durch Dritte werden in Rechnung gestellt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen oder das Streichen von Positionen gelten zur Angebotsannahme vereinbart.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
GEBÜHREN
Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden.
Soweit für die Durchführung Ihrer Veranstaltung behördliche Erlaubnisse, Konzessionen, Genehmigungen etc. notwendig sind, müssen diese Ihrerseits auf eigene Kosten, auf eigene Rechnung und in eigenem Namen eingeholt werden. Gleiches gilt für die notwendige Abführung öffentlicher Beiträge, Steuern, Gebühren etc. (z.B. GEMA, KSK oder Vergnügungssteuer).
Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters. Die Kostbar-Event-Location GmbH haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.
Wir weisen darauf hin, dass Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder die juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o.Ä.) entscheidet.
ALLGEMEINES
Durch die Innenstadtlage gilt die Lärmschutzverordnung der Stadt Springe im Innen- und Außenbereich als vereinbart. Vor 22 Uhr 60 dB(A), ab 22 Uhr 45 dB(A)
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.