Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Michael Cewe Kart Event, Magdeburger Str. 9,30880 Laatzen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern sich aus der Bahnordnung oder Haftungsbeschränkung Änderungen ergeben, gelten diese vorrangig.
§ 2 Auftragserteilung
- Unsere Angebote und Reservierungen sind bis zur Auftragserteilung freibleibend. Die Reservierung wird nach Rücksendung der Buchungsbestätigung per Fax oder per Mail für beide Seiten verbindlich. Ihre Frist zur Rückbestätigung beträgt 3 Tage nach Erhalt (sonst steht Ihr Termin wieder zu unserer freien Verfügung.)
- M. Cewe Kart-Event behält sich aber das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben. Sie werden hierüber umgehend informiert.
- Mit der Buchung akzeptieren die Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bahnordnung.
- Sollten Sie kürzer als 3 Tage vor Ihrem Event absagen steht uns ein pauschaler Schadensersatzanspruch zu, von einer Mindestauslastung von 6 Personen entspricht einen Betrag von 130,00 pro Stunde. Wir behalten uns vor Ihnen dieses in Rechnung zu stellen, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist. Wir sind weiterhin berechtigt einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
- Mit der Rücksendung der Buchungsbestätigung nimmt der Auftragnehmer das Angebot verbindlich an. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Anlieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, Zugriffe Dritter auf die Ware, Beschädigungen, die Vernichtung oder einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Ware heraus zu verlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
§ 4 Vergütung
- Zahlungen sind gemäß den Vereinbarungen, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
- Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
- Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
- Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig fehlschlägt oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 6) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanpruches ausgeschlossen.
- Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, ab Ablieferung der Ware.
- Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
§ 8 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartbahn
- Die Benutzung der Karts, das Betreten des Geländes und der Anlage, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten, geschehen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- Bei der Benutzung der Kartbahnen ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.
- Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die ein Mindestalter von 12 , die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen Personen wird hingewiesen. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand das Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.
- Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung.
- Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus dem Betrieb des angemieteten Karts, die durch den Betreiber anderer Karts, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts verursacht werden
- Für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Abgabe einer Haftungserklärung ist Voraussetzung für die Nutzung der Kartbahnen.
- Es gilt darüber hinaus, die jeweilige aushängende Bahnordnung.
§ 9 Datenschutz
- Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
- Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Speicherung des Vertragstextes
- Der Verkäufer speichert den Vertragstext der Bestellung. Die AGB sind online abrufbar. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
- Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse oder per Fax zu.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 17.09.2015