Allgemeine Geschäftsbedingungen der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH
1. Jeder Teilnehmer muss diese AGBs vor Betreten des Waldkletterparks durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen durchsprechen, bevor diese den Waldkletterpark betreten dürfen. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
2. Die Benutzung des Waldkletterparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung des Waldkletterparks beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes. Für die Haftung der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH gilt die Ziffer 3. 3. Die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH nur bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
4. Der Park ist für alle Besucher ab einer Größe von 1,10m geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Waldkletterpark zu begehen. Schwangeren ab der 11. Schwangerschaftswoche, Bandscheibengeschädigten, sowie „frisch“ Operierten(innerhalb von 10 Wochen nach der Operation), Epileptikern sowie Herzkranken wird von einem Besuch des Waldkletterparks abgeraten.
5. Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis 13 Jahre, mit mindestens 1,10m Größe dürfen in Begleitung eines Erwachsenen (1Erwachsener maximal 2Kinder), soweit es ihre Fähigkeiten zulassen, die „Parcours Pink, Orange, Rot, Violett und Grün“ klettern. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, mit mindestens 1,60m Größe die „Parcours Blau und Braun“.
6. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Waldkletterparks teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Betreuers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters / Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Waldkletterpark ausgeschlossen werden, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters /Betreuers übernimmt die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
7. Es dürfen beim Begehen des Waldkletterparks keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
8. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters / Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.
9. Jede Übungsstation darf nur von maximal 1 Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal 3 Personen befinden.
10. Die vom Waldkletterpark Hohenlohe ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt Sicherungsleine mit Karabinern und Stahlseilrolle) muss nach Anweisung des Veranstalters / Betreuers benutzt und pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Waldkletterparks nicht abgelegt werden und muss unverzüglich nach der abgelaufenen Mietzeit wieder zurückgegeben werden.
11. Nach Aushändigung der Sicherheitsausrüstung hat der Teilnehmer 3 Stunden für die Benutzung der Anlage zur Verfügung. Diese Zeit beinhaltet auch die notwendige Gurt- und Sicherheitsanweisung. Bei zeitlichem Verzug von über 15 Minuten wird ein Aufpreis von 5,- Euro pro angefangene Stunde fällig.
12. Die Bezahlung erfolgt in bar vor dem Parkbesuch. Auf Wunsch kann eine Rechnung von Seiten der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH vor dem Parkbesuch ausgestellt werden, die bis zum Veranstaltungstermin zu begleichen ist.
13. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
14. Die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Filmund Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH ausdrücklich mitzuteilen. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Waldkletterparks Hohenlohe ohne Genehmigung verboten. Die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.
15. Anmeldungen sind grundsätzlich nur gültig, wenn dem Waldkletterpark Hohenlohe eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Terminbestätigung mindestens 2 Wochen vorab vorliegt und vom Waldkletterpark Hohenlohe schriftlich rückbestätigt wurde. Für angemeldete Gruppen gelten folgende Rücktrittsrechte:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
- 15 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Preises als Stornierungskosten fällig.
- ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Preises als Stornierungskosten fällig:
Sie erhalten eine Gutschrift von 50 % für eine Benutzung in den folgenden 6 Monaten.
16. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Langenburg, Mai 2008
Waldkletterpark Hohenlohe GmbH
Schloss Langenburg
Schloss 1
74595 Langenburg