Hinweis:
Die im Arrangement enthaltenen Leistungen beziehen sich auf die gebuchten Vollzahler. Wenn nicht anders beschrieben sind die Leistungen der Angebotsbeschreibung für mitreisende Kinder nicht im Gesamtpreis enthalten (z.B. 3-Gang-Menü, Stadtrundfahrten, etc.).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: Februar 2022)
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Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken, zu öffentlichen
Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen
außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform und können von der
Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, soweit der
Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2
BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
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Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene
Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „kostenpflichtig buchen“
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag
2.3 Alle Ansprüche gegen das
Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen,
sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet,
die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet,
die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die
durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise
verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel
Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder
für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung
vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
– binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt,
bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum
Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine
solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
geleistet wurde.
3.9 Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das
Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.11 Haustiere dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung
mitgebracht werden.
3.12 Der Kunde ist damit
einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden
kann.
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Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von
dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung
zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel
und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel
in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde,
dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt
entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur
festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6
und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
o höhere Gewalt oder andere
vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
o Zimmer oder Räume schuldhaft
unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
o das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
o der Zweck bzw. der Anlass
des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
o ein Verstoß gegen oben
genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt
des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei
einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel
diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
5.5 Nicht genehmigte
Vorstellungsgespräche, Verkauf- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel
unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
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Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem
Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
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Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel
empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht,
bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom
Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das
Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis
4.
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Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind
unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder
juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand
Dresden. Das Hotel kann
wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden
verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen,
wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der
gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
8.5 Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und
wirksam ist.