Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Gutscheine


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von uns ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

 

2. Datenschutz

Davys Pinsa nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

 

3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen Davys Pinsa und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von Davys Pinsa. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Davys Pinsa Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

 

5. Gültigkeitszeitraum

Davys Pinsa Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine 3 Jahre nach dem Jahr der Ausstellung gültig.

 

6. Einlösung

Davys Pinsa Gutscheine können im Restaurant im Kasemattenhof 36 in 66740 Saarlouis eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Davys Pinsa übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Zusammensetzung der angeschlossenen Partner entstehen.

 

7. Berechtigung bei Einlösung

Davys Pinsa ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Davys Pinsa unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

 

8. Erfüllung

Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

 

9. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Davys Pinsa Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

 

10. Firmenkunden

Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene Davys Pinsa Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Davys Pinsa.